Von Napoleon 1802 angeordnete Verfügungen, welche die lutherischen und reformierten Kirchen staatlich anerkennen, ihre Organisation und die Besoldung ihrer Pfarrer regeln.
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Von Napoleon 1802 angeordnete Verfügungen, welche die lutherischen und reformierten Kirchen staatlich anerkennen, ihre Organisation und die Besoldung ihrer Pfarrer regeln.