1702
Beginn der Kamisardenkriege
Am 24. Juli 1702 wird der Abbé du Chaila in Pont-de-Montvert ermordet. Im Languedoc und den Cevennen kommt es zu grausamer Repression. Dann bricht ein verzweifelter bewaffneter Aufstand aus. Dieser endet offiziell 1704 nach Verhandlungen, geführt vom Marschall Villars im Namen des Königs und von Jean Cavalier für die Aufständischen. Bis zum Ende des Jahrzehnts flammen die Gefechte sporadisch immer wieder auf.
1726
Gründung des Seminars von Lausanne
Die Pastoren Antoine Court und Benjamin Duplan gründen in der Schweiz das Seminar von Lausanne. Seit Aufhebung des Edikts von Nantes waren alle protestantischen Akademien geschlossen worden. Aufgabe dieser Einrichtung ist es nun, Pastoren in Theologie und praktischem Dienst auszubilden, um sie dann zu den heimlichen protestantischen Gemeinden der „Wüste“ zu schicken.
Artikel : Das Seminar von Lausanne
1762
Affaire Calas
Der protestantische Kaufmann Jean Calas aus Toulouse wird vom obersten Gerichtshof von Toulouse zum Tod durch Rädern verurteilt und am 10. März 1762 hingerichtet unter der Anklage ohne Beweis, einen seiner Söhne erwürgt zu haben, um ihn am Übertritt zum Katholizismus zu hindern. Der vom Vorfall unterrichtete Voltaire erreicht die Wiederaufnahme des Prozesses und 1765 die Wiederherstellung des Ansehens von Calas. Seither gilt die Affaire als Symbol für parteiliche Ungerechtigkeit.
Notice : L’affaire Calas
1787
Toleranzedikt
Zwei Jahre vor der Revolution stellt Ludwig XVI. am 29. November 1787 mit Verkündung des Toleranzedikts die Bürgerrechte der Protestanten wieder her. Sie können ihre Geburten, Eheschließungen und Todesfälle eintragen lassen. Weiterhin bleiben den Protestanten jedoch alle öffentlichen Ämter und jegliche Betätigung im Unterrichtswesen verwehrt.
Artikel : Das Toleranzedikt (29. November 1787)
1789
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Im August 1789, am Anfang der Französischen Revolution, stimmt die Nationalversammlung für die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die in Artikel 10 verkündet, dass „niemand aufgrund seiner religiösen Ansichten bedrängt werden darf“. Die Gewissensfreiheit wird anerkannt.
Artikel : Die religiöse Freiheit
1791
Religionsfreiheit
Gewissensfreiheit ist nicht gleichbedeutend mit Freiheit der Religionsausübung, einer kollektiven Praxis mit möglichen äußeren Erscheinungsformen, die die öffentliche Ordnung stören können. Die Verfassung von 1791 garantiert die Religionsfreiheit, die gesetzlich zu regeln ist.
Artikel : Die Revolution und die Protestanten