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Das Edikt von Nantes (1598)

Das Ende der Religionskriege

Dieser Gesetzesakt ist der bedeutendste der Regierung von Henri IV., da er nach 36 Jahren des Bürgerkrieges ein friedliches Zusammenleben von Katholiken und Protestanten ermöglicht.

Ein souveräner Staatsakt

Das Edikt von Nantes ist von Henri IV. trotz zahlreicher Schwierigkeiten als ein Beweis seiner unabhängigen Staatsgewalt gewollt und den Franzosen auferlegt worden. In diesem Punkt unterscheidet es sich von den vorangegangenen Friedensedikten, die ihm inhaltlich zum Vorbild gedient haben, die aber alle sofort wieder infrage gestellt wurden. Sein unmittelbares Ziel ist die Schaffung inneren Friedens, sein weiterreichender Anspruch aber besteht darin, religiöse Einheit herbeizuführen. In der Präambel des Edikts gibt der König seiner Hoffnung Ausdruck, daß “die Einrichtung eines guten Friedens” seinen “Untertanen von der vorgeblich reformierten Religion” den Weg der Rückkehr zur “wahren Religion” ebne, nämlich seiner eigenen, der “katholischen, apostolischen und römischen Religion”.

Die Erarbeitung dieses Edikts war eine heikle Angelegenheit und hat langwierige Verhandlungen mit allen Betroffenen erfordert. Es ging darum, Katholiken wie Protestanten zu beschwichtigen und ihr Vertrauen zu gewinnen. Hieraus entstand ein Kompromiß : das Edikt stellt Katholiken und Protestanten in zivilrechtlicher Hinsicht gleich und legt die Bedingungen ihres Zusammenlebens fest ; die Ausübung des reformierten Glaubens wird jedoch beschränkt.

Das Edikt : vier verschiedene Dokumente

  • Ein erster Patentbrief (brevet) stellt eine jährliche Beihilfe von 45.000 Talern (écus) für den Betrieb der reformierten Kirchen und vor allem für den Unterhalt ihrer Pastoren in Aussicht.
  • Das eigentliche Edikt umfaßt 92 Artikel und wird als “immerwährend und unwiderruflich” bezeichnet, was bedeutet, daß es durch kein nachfolgendes Edikt jemals wieder aufgehoben werden kann (eine derartige Gültigkeitsklausel widerspricht jedoch der Rechtswirklichkeit der französischen Monarchie).
  • Ein zweiter Patentbrief spricht den Protestanten für die Dauer von acht Jahren 150 Zufluchtsorte zu, darunter 51 Sicherheitsplätze, wo sie eigene Garnisonen unterhalten und die örtliche Verwaltung übernehmen können. (Die Überlassungsdauer wird 1606 und 1611 jeweils verlängert ; erst der 1629 geschlossene Friede von Alès schafft die Sicherheitsplätze wieder ab).
  • 56 sogenannte “geheime” oder “gesonderte” Artikel geringerer Bedeutung regeln die Lage an bestimmten Orten.

Die Bestimmungen des Edikts von Nantes

Etliche Bestimmungen sind für die katholische Kirche vorteilhaft :

  • In den meisten Städten ist nur der katholische Gottesdienst erlaubt.
  • Die katholische Kirche erhält alle ihre zwischenzeitlich von den Protestanten besetzten Kultstätten zurückerstattet.
  • Die Messe wird überall wieder eingeführt, selbst im Béarn, dem protestantischen Kernland von Navarra.
  • Die Gemeindepfarrer ziehen den Kirchenzehnt “nach Recht und Herkommen” auch wieder bei den Protestanten ein.

Andere Bestimmungen sind für die Protestanten vorteilhaft :

  • Ihnen wird Gewissensfreiheit gewährt.
  • Ihre synodale Kirchenorganisation wird anerkannt.
  • Sie erhalten freien Zugang zu allen nicht-katholischen Lehranstalten.
  • Sie erhalten freien Zugang zu allen königlichen, städtischen und feudalen Ämtern, Würden und Verwendungen. Die Ausübung des reformierten Glaubens wird freilich beschränkt : die Protestanten dürfen ihren Gottesdienst nur an bestimmten Orten abhalten, und er ist überall dort verboten, wo er nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Religionsausübung ist insbesondere am Königshof und bei der königlichen Armee untersagt sowie in Paris und in einem Umkreis von 5 Meilen (rund 20 Kilometern) um die Hauptstadt.

Darüber hinaus enthält das Edikt verschiedene allgemeine Bestimmungen :

  • Generalamnestie für alle zurückliegenden Straftaten mit Ausnahme “abscheulicher Verbrechen”.
  • Verbot der Störung der öffentlichen Ordnung, insbesondere durch herablassenden Benehmen von Katholiken und Protestanten und durch Aufhetzung des Volkes.
  • Gleichheit vor Recht und Gesetz.
  • Glaubensfreiheit für Katholiken wie für Protestanten und damit die Möglichkeit, die Kirchenzugehörigkeit zu wechseln.
  • Unparteiische Gerichtsbarkeit : für Zivil- und Strafprozesse zwischen Katholiken und Protestanten werden “halbgeteilte Kammern” geschaffen, deren Richterschaft sich aus Katholiken und Protestanten zusammensetzt.
  • Rückkehrrecht nach Frankreich für alle Glaubensflüchtlinge und deren Nachkommen.

Die Registrierung des Edikts

Wie jedes andere Edikt auch, muß das Edikt von Nantes von den Obersten Gerichtshöfen (parlements) in das Gesetzesregister eingetragen (“registriert”) werden, um Rechtskraft zu erlangen. Einige Gerichtshöfe weigern sich, diesen Akt zu vollziehen. Henri IV. erzwingt die Registrierung in Paris, aber in Rouen (Normandie) wird das Edikt erst 1609 registriert.

Vom Erlaß des Edikts bis zu seiner Aufhebung ein Jahrhundert später

Bis zu seinem Tode (1610) überwacht Henri IV. persönlich die Einhaltung des Edikts. Er erlaubt den Protestanten aus Paris sogar, sich zu ihrem Gottesdienst in Charenton zu versammeln, also innerhalb der ihnen eigentlich verbotenen Fünf-Meilen-Zone rund um die Hauptstadt.

Unter Ludwig XIII. verlieren die Protestanten ihre Sicherheitsplätze. Ihre Lage hängt nun einzig und allein vom Wohlwollen des Königs ab.

Zu Beginn der Regierung Ludwigs XIV. (1643-1660) bleibt der Religionsfriede gewahrt. Als Ludwig XIV. nach dem Tode seines Ministers Mazarin (1661) die Regierungsgeschäfte selbst in die Hand nimmt, wird das Edikt von Nantes jedoch immer enger ausgelegt und mit zunehmenden Einschränkungen angewandt. 1681 beginnt schließlich die offene Verfolgung der Protestanten : die königliche Kavallerie (“Dragoner”) verbreitet Angst und Schrecken, um die Protestanten zum Glaubenswechsel zu zwingen. Diese “Dragonaden” terrorisieren die Protestanten in ganz Frankreich. 1685 widerruft Ludwig XIV. das Edikt von Nantes durch sein Edikt von Fontainebleau, da seiner Meinung nach die allermeisten Protestanten inzwischen zum Katholizismus übergetreten sind und das Edikt daher gegenstandslos geworden ist.

Bibliographie

  • Bücher
    • COTTRET Bernard, 1598, L’édit de Nantes, Perrin, Paris, 1997
    • FATH Sébastien, Les baptistes en France, Excelsis, 2002
    • GARRISSON Janine, L’édit de Nantes, chronique d’une paix attendue, Fayard, Paris, 1998
    • GARRISSON Janine (édité et annoté par), L’édit de Nantes, Atlantica, Biarritz, 1997, p. 136
    • JOXE Pierre, L’Édit de Nantes : réflexions pour un pluralisme religieux, Hachette, 2004
    • WANEGFFELEN Thierry, L’édit de Nantes : une histoire européenne de la tolérance, Librairie générale française, Paris, 1998

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