Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Im August 1789, am Anfang der Französischen Revolution, stimmt die Nationalversammlung für die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die in Artikel 10 verkündet, dass „niemand aufgrund seiner religiösen Ansichten bedrängt werden darf“. Die Gewissensfreiheit wird anerkannt.
Artikel : Die religiöse Freiheit