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Die Augsburger Konfession (1530)

Dieses Glaubensbekenntnis wurde von Philipp Melanchthon für den Reichstag von Augsburg (1530) verfasst. Es sollte ein Angebot zur Versöhnung sein. Es beruht auf der Bibel und der christlichen Überlieferung aus den ersten Jahrhunderten der Kirche, enthält jedoch auch die theologischen Ansichten Luthers. 1555 wurde es als Glaubensbekenntnis der lutherischen Kirche eingeführt.

Das Glaubensbekenntnis der lutherischen Kirche

Gedenkmünze des Augsburger Bekenntnisses: Luther und Melanchton

1530 ruft Kaiser Karl V. die deutschen Fürsten zu einem Reichstag zusammen, der in Augsburg stattfinden und die Kirchenstreitigkeiten beenden soll. Jeder Reichsfürst soll hierzu seine religiösen Überzeugungen schriftlich in deutscher und lateinischer Sprache vorlegen und erklären, welche kirchlichen Missstände seiner Meinung nach behoben werden sollten. Der Kurfürst von Sachsen, der noch immer auf eine Verständigung mit den katholischen Reichsfürsten hofft, beauftragt Philipp Melachthon, ihm diese Schrift zu verfassen, da er dessen gemäßigte Haltung kennt. Luther ist mit Melanchthons Arbeit vollauf einverstanden : “sie gefällt mir sehr und ich wüsste nichts darin zu streichen oder zu ändern ; das wäre auch nicht klug, denn ich für meine Person könnte niemals mit so viel Anmut und Leichtigkeit vorgehen”.

Alle evangelischen Fürsten und die Abgeordneten der Freien Reichsstädte bringen ihren jeweiligen Entwurf einer Glaubenserklärung mit nach Augsburg. Dort will man zu einer gemeinsamen Erklärung gelangen. Schließlich wird das Glaubensbekenntnis von Melanchthon dem Kaiser im Namen der evangelischen Stände vorgelegt. In einer Vorrede erklären die lutherischen Fürsten, die das Glaubensbekenntnis alle unterschrieben haben, ihre Absicht, den Kirchenfrieden mit den katholischen Reichsfürsten herbeizuführen und schlagen dazu die Einberufung eines (überkonfessionellen) christlichen Konzils vor.

Der erste Teil des “Augsburger Bekenntnisses” ist Fragen der Glaubenslehre gewidmet : die Protestanten stellen die ursprüngliche Lehre der einen christlichen Kirche in den Vordergrund, wobei sie sich auf die Schrift und die Kirchenväter berufen. Der zweite Teil behandelt die Gebräuche des Gottesdienstes, die in den zur Reformation übergetretenen Fürstentümern und Reichsstädten zu ändern sind oder schon geändert worden sind : Abendmahl, Priesterehe, Messe, Beichte, Speisevorschriften, Klostergelübde und bischöfliche Kirchengewalt.

Schweigend übergangen werden Ablass-Handel, Wallfahrten, die Macht des Papstes und die Lehre vom Fegefeuer, um die Katholiken nicht zu sehr zu reizen und um die wesentlichen Punkte besser hervorzuheben.

Die katholischen Fürsten legen keine Glaubenserklärung vor. Da sie ihrem alten Glauben treu geblieben sind, müssen sie sich ihrer Meinung nach für nichts rechtfertigen. Sie ziehen Karl V. mit Macht auf ihre Seite. Anstatt die Rolle eines Schiedsrichters zu übernehmen, beauftragt der Kaiser katholische Theologen damit, die “Augsburger Konfession” zu widerlegen.

Die protestantischen Fürsten bitten ihrerseits Melanchthon darum, eine Verteidigungsschrift (Apologie) der “Augsburger Konfession” zu verfassen. Der Kaiser weigert sich, sie entgegen zu nehmen.

Am 19. November 1530 kommt der Augsburger Reichstag zu dem Schluss, dass die lutherische Lehre von der Heiligen Schrift widerlegt wird. Die protestantischen Fürsten haben sechs Monate Zeit, um sich dieser Entscheidung zu unterwerfen.

Melanchthon überarbeitet seine Verteidigungsschrift, um die Unwahrheit der Augsburger Entscheidung noch schärfer herauszustellen. Diese Schrift wird 1531 veröffentlicht und ist das vierte der großen Werke der lutherischen Kirche (nach den zwei Katechismen von Luther und dem Text der Augsburger Konfession).

Melanchthon überarbeitet die Augsburger Konfession und seine Verteidigungsschrift sein Leben lang. Die Ausgabe von 1540 ist von Calvin selbst unterschrieben.

1555 wird die Augsburger Konfession in ihrer Fassung von 1530 von der lutherischen Kirche offiziell als Glaubensbekenntnis angenommen.

Die Augsburger Konfession (1530)

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