Repressive Maßnahmen
Nachdem die königliche Politik dass Edikt von Nantes immer restriktiver angewandt und versucht hat, zahlreiche Bekehrungen mit Hilfe der Gesellschaften zur Verbreitung des Glaubens zu erreichen, ergreift sie gegenüber den Protestanten ganz offen repressive Maßnahmen.
Das gesellschaftliche und berufliche Leben der Reformierten wird erschüttert. Die sie betreffenden Maßnahmen beziehen sich auch auf ihre Gewissensfreiheit und die Ausübung ihres Glaubens.
Das politische und berufliche Leben :
- Die Protestanten werden allmählich von Ämtern in der Stadtverwaltung und in der
- Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ;
- die « Zweigeteilten Kammern », in denen protestantische wie katholische Richter Recht sprechen, werden abgeschafft ;
- die Zünfte werden nach und nach für protestantische Handwerker unzugänglich gemacht ;
- die Mitglieder der Kunst- und Bildhauerakademie müssen abschwören oder gehen.
Die Glaubensfreiheit und die Religionsausübung :
- Katholiken dürfen nicht zum Protestantismus übertreten ;
- Glaubenswechsel von Kindern ab 7 Jahren sind gültig ;
- zahlreiche reformierte Tempel werden geschlossen oder abgerissen ;
- Einschränkung der Religionsausübung ;
- Pastoren dürfen ihr Amt nicht außerhalb ihres Wohnorts ausüben ;
- die Protestantischen Akademien werden schrittweise abgeschafft (Sedan 1681, Saumur 1685) ;
- protestantische Friedhöfe werden in Städten, wo die Religionsausübung abgeschafft wurde, eingeebnet.
Von der verbalen zur körperlichen Gewalt
Da sich die juristischen Maßnahmen auf die Dauer als unzureichend erweisen, wird schließlich auf Gewalt zurückgegriffen. Die Infanterie und die königlichen Dragoner treten in Aktion, um die Protestanten zum Glaubenswechsel zu zwingen.
Am 18 März 1681 gestattet Kriegsminister Louvois die Anwendung der ‚Dragonade’ genannten Verfolgungsmaßnahme gegen die Protestanten.