Die verschiedenen Instanzen (das presbyterial-synodale System)
Die Ortskirche wird von einem Konsistorium geleitet (heute Presbyterium genannt).
Eine bestimmte Anzahl örtlicher Kirchen (bis zu dreißig) bilden ein Kolloquium (das heute Konsistorium heißt). Die Kolloquien regeln Fragen, die benachbarte Kirchengemeinden betreffen.
Auf Provinzebene sind in der Provinzialsynode mehrere Kolloquien zusammengeschlossen. Sie tritt einmal jährlich zusammen (heute heißt sie Regionalsynode).
Die Generalsynode auf nationaler Ebene (heute Nationalsynode genannt) darf nur mit königlicher Genehmigung zusammentreten und fand ab 1623 nur in sehr unregelmäßigen Zeitabständen statt. Die letzte erlaubte Generalsynode wurde 1659 abgehalten.
Das Konsistorium
Bei ihm liegt die Leitung der Ortskirche, die aus einigen Dutzend oder Hundert Familien (manchmal bis zu 2000 oder 3000 Familien, vor allem in Nîmes, Paris, Montauban, Dieppe, Caen, Montpellier und La Rochelle vor 1628) besteht.
Die Mitglieder des Konsistoriums heißen Älteste (heute Presbyter). Im Durchschnitt gibt es zehn Älteste, der Pfarrer führt den Vorsitz. Die Ältesten werden in der Regel für 2-3 Jahre ernannt und können mehrmals wieder gewählt werden. Sie werden mit Zustimmung der Gemeinde ausgewählt unter Männern von untadeligen Sitten und vorbildlicher Frömmigkeit. Es gibt nur wenige Mitglieder von Rechts wegen, nämlich die Grundherren der Lehnskirchen und die Konsuln in den protestantischen Städten.
Die Sitzungen des Konsistoriums finden nach dem Gottesdienst statt, ihre Periodizität ist jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich.
Die Funktionen des Konsistoriums
Das Konsistorium hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Kirchenordnung zu sorgen.
In einer jeden Kirchengemeinde besuchen die Ältesten die Gläubigen, notieren Ärgernis erregende Vorkommnisse, geben die “méreaux” für das Abendmahl aus. Das Konsistorium versucht, die Sünder zur privaten oder öffentlichen Reue anzuhalten. Wird von einem Ältesten ein Ärgernis (Fehlen beim Gottesdienst, Wirtshausbesuche, Teilnahme an Theatervorstellungen, Tanzveranstaltungen, Teilnahme an der Messe) festgestellt, so meldet er dies dem Konsistorium, das dann den mutmaßlichen Schuldigen vorlädt. Dieser wird zurechtgewiesen und zur Reue ermahnt. Wenn er nicht bereut, kann er vom Abendmahl ausgeschlossen (exkommuniziert) werden.
Vor einer jeden Abendmahlfeier (einmal im Vierteljahr) erstellt das Konsistorium die Liste der Personen, die vom Abendmahl ausgeschlossen sind. Diese erhalten nicht den “méreau”, der die Teilnahme am Abendmahl ermöglicht.
Das Konsistorium regelt auch Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen und versucht, die Parteien miteinander zu versöhnen. In diesem prozesswütigen Jahrhundert gelingt es ihm häufig, die Anrufung eines öffentlichen Gerichts zu vermeiden.
Zu den Aufgaben der Ältesten zählen auch die Krankenbesuche. Jeder Älteste hat turnusmäßig eine Woche lang Dienst, um von der Kanzel zu lesen und an Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen teilzunehmen. Das Konsistorium führt die Tauf-, Heirats- und Sterberegister.
Das Konsistorium ist für die Finanzen der Kirche zuständig. Es hat für die Erhebung der Beiträge und die Unterhaltung der Gebäude (Kirche und Pfarrhaus) zu sorgen.
Das Konsistorium und die Finanzen
In einer jeden Kirchengemeinde gibt es in der Regel drei fest besoldete Personen : den Pfarrer, den Schulmeister (Lehrer) und den Hausmeister und Kirchendiener, der die Glocke läutet.
Die finanzielle Hauptbelastung stellt der Pfarrer dar, der in dieser Zeit im Allgemeinen sein Leben lang sein Amt in der gleichen Pfarrei versieht. Seine Besoldung ist je nach Pfarrei unterschiedlich und wird zwischen dem Konsistorium und dem neuen Pfarrer vereinbart. Es werden auch seine Wohnung und die Kosten für seine Reisen zu eventuellen Nebenstellen oder zu Kolloquien und Synoden bezahlt. Man kommt ferner für eine Pension für den ehemaligen Pfarrer auf, wenn dieser nicht mehr die Kraft hat, sein Amt zu versehen, oder für den Unterhalt seiner Witwe oder seiner verwaisten Kinder, falls er stirbt. Es kommt auch vor, dass ein künftiger Pfarrer während seines Theologiestudiums unterstützt werden muss.
Die Besoldung des Lehrers ist wesentlich geringer, und noch niedriger ist die des Hausmeisters. Das Konsistorium zahlt auch einen Beitrag zum Honorar des Generalabgesandten bei Hof. Es trägt zur Finanzierung der Höheren Schulen und Akademien (durch die Provinzialsynode) bei, und ab 1660 unterstützt es die um ihres Glaubens willen Gefangenen.
Die Einnahmen kommen aus freiwilligen Beiträgen der Gemeindemitglieder. Der Älteste eines Viertels sammelt die Beiträge ein, in der Regel vierteljährlich.
Bis 1620 wird, wie im Edikt von Nantes vorgesehen, vom König eine Subvention gewährt. Sie wurde nie in voller Höhe gezahlt und gegen 1620 ganz eingestellt. In den protestantischen Ortschaften wird ein Teil des Budgets der Ortsgemeinde der Kirche zugewendet.
Glücklicherweise gibt es zahlreiche Schenkungen und Vermächtnisse, denn häufig wird in Testamenten ein Teil der Kirche vermacht.
Viele Konsistorien haben jedoch mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und können nur mit Mühe ihre Pfarrer regelmäßig bezahlen.
Die Unterstützung der Armen
Die Unterstützung der Armen stellt für die Konsistorien eine beträchtliche Aufgabe dar. Die Zahl der hilfsbedürftigen Armen ist groß, vor allem in Jahren der Hungersnot.
Das Konsistorium hilft Kranken, Alten, Witwen und Waisen usw.
Ein Ältester führt das Armenregister und hat die Armen jeden Monat zu besuchen, um festzustellen, ob sie weiterhin Hilfe brauchen.
An manchen Orten gibt es protestantische Ärzte und protestantische Krankenhäuser, um zu vermeiden, dass katholische Pfarrer in katholischen Krankenhäusern Druck ausüben. Von Ludwig XIV. werden sie 1679 abgeschafft.
Die Konsistorien unterstützen arme Kinder bei den Kosten für Schule oder Lehre.
Sie tragen zum Unterhalt von Häftlingen bei und lösen in Sklaverei geratene Gefangene aus.
Die Mittel stammen aus Kollekten an der Kirchentür und vor allem aus Schenkungen und Vermächtnissen.
Die Kolloquien
Die Kolloquien umfassen eine gewisse Anzahl von Ortskirchen und sind Teilbezirk einer Provinz. Manche Provinzen bestehen aus einem einzigen Kolloquium (Bretagne und Provence), in anderen kann es bis zu acht Kolloquien geben.
Die Kolloquien, die aus einem Pfarrer und einem Ältesten pro Kirche bestehen, treten ein- bis viermal jährlich zusammen. Das Kolloquium regelt Differenzen zwischen den Kirchen oder innerhalb einer Kirche, die vom Konsistorium nicht beigelegt werden konnten. Gegebenenfalls spricht es einen Tadel oder eine Missbilligung aus.
Die königlichen Kommissare
Ab 1623 können Kolloquien, Provinzialsynoden und Generalsynoden nicht mehr ohne die Gegenwart eines königlichen Kommissars abgehalten werden. Dieser hat darüber zu wachen, dass nichts verhandelt wird, was den Belangen des Königs oder dem öffentlichen Frieden schaden könnte. Die Beziehungen zu den ausländischen Reformierten werden streng überwacht oder sind verboten.
Am Anfang ist dieser königliche Kommissar ein Protestant, ab 1679 kann es auch ein Katholik sein.
Die Provinzialsynoden
Die Auskünfte stammen aus zweierlei Quellen : den Synodalakten und den Protokollen der königlichen Kommissare.
Die Provinzialsynoden treten zunächst einmal jährlich zusammen und dann, bis 1685, alle zwei Jahre oder auch in größeren Zeitabständen, wenn der Intendant es erlaubt. Ihnen gehören ein Pfarrer und ein Ältester pro Kirche an.
Wie die Synoden beginnen auch die Provinzialsynoden mit einer Eröffnungspredigt, zu der die Öffentlichkeit zugelassen ist. Manchmal wird jeden Tag eine Predigt gehalten. Jeder Tag beginnt mit einem Gebet, und die Synode schließt mit einem Gebet.
Die Synode behandelt Fragen, die die gesamte Provinz betreffen (Einhaltung der Kirchenordnung, Unterrichtung der Kinder, Fastentage usw.).
Sie entscheidet in den Fragen, die von den Kolloquien nicht gelöst wurden oder über Einsprüche gegen getroffene Entscheidungen. Sie bestellt die Prüfer der Pfarramtskandidaten (oder Vikare) und spricht die Zulassung derjenigen aus, die für würdig erachtet werden. Die Finanzen nehmen einen wichtigen Platz ein (Beschwerden schlecht bezahlter Pfarrer, sich in Schwierigkeiten befindende Kirchen usw.).
Sie bestimmt die Abgesandten zur nächsten Nationalsynode.
Die Nationalsynoden
Im 16. Jahrhundert wird die Einberufung der Nationalsynoden im Laufe der Zeit immer komplizierter. Von 1614 an können sie nicht mehr ohne vorherige Genehmigung zusammentreten, ab 1623 nicht mehr ohne die Gegenwart eines königlichen Kommissars. Der Kommissar wird häufig mit Verspätung ernannt, und der zeitliche Abstand zwischen den Nationalsynoden wird dadurch immer länger.
Am Anfang traten sie alljährlich zusammen, ab 1598 alle drei Jahre, ab 1628 hat es nur noch vier Nationalsynoden gegeben :
- in Charenton (1631),
- in Alançon (1637),
- in Charenton (1644),
- und in Loudun (1659).
Jede Provinz schickt vier Abgesandte, mit Ausnahme der Bretagne und der Provence, die nur zwei entsenden. Im Prinzip besteht die Synode folglich aus 60 Abgesandten, 30 Pfarrern und 30 Ältesten.
Nach der Eröffnungspredigt, der Ansprache des königlichen Kommissars, der Lesung des Glaubensbekenntnisse, legt der Generalabgeordnete beim König seinen Bericht vor, der von der Synode gebilligt werden muss. Die erste Aufgabe der Synode ist die Verlesung und Revision der Kirchenordnung. Die 40 Artikel, die auf der ersten Synode in Paris im Jahre 1559 festgelegt wurden, werden im Verlauf eines Jahrhunderts geändert und ergänzt.
Die Synoden sehen sich durch die Eingaben von Privatleuten, Pfarrern oder Kirchen überfordert und gezwungen, sie einzuschränken. Sie fassen sodann ein Beschwerdenheft ab gegen Schikanen, die die Reformierten trotz königlicher Edikte erduldet haben. Eine Delegation übergibt es dem König. Die Synoden wenden sich dann den allgemeinen Fragen zu. So werden z. B. 1623 in Charenton die theologischen Streitfragen diskutiert, die die Niederlande bewegen, sowie die auf der Synode von Dordrecht gefassten Beschlüsse. 1631 wird in Charenton beschlossen, Lutheraner, die darum ersuchen, zum Abendmahl zuzulassen.
Die Synode befasst sich sodann mit den Problemen der Akademien, dem Budget der Akademien und der Besoldung des Generalabgeordneten. Das Rechnungswesen der Synoden ist seit dem Wegfall der – überdies nie in voller Höhe gezahlten – königlichen Subvention gegen 1620 wesentlich einfacher geworden. Vorher musste diese Subvention gerecht verteilt werden.
Bevor die Synode auseinander geht, überprüft sie die Liste der Kirchen, die einen Pfarrer haben und der Kirchen, die einen Pfarrer brauchen, bestimmt die Stadt, in der die nächste Synode abgehalten wird, erstellt die Liste der Pfarrer, die ihres Amtes enthoben wurden, setzt gegebenenfalls den Zeitpunkt für ein allgemeines Fasten fest und verliest und unterzeichnet schließlich die Synodalakten.
Nach einem letzten Gebet des Moderators, der die Synode leitet, reisen die Abgesandten mit einer Kopie der Akten zurück in ihre Provinz.