Es wird ihnen die bürgerliche Gleichheit, die Gewissensfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung gewährt.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 gewährt ihnen die Gewissensfreiheit, und die Verfassung von 1791 die Freiheit der Religionsausübung.
Die Haltung der Protestanten während der Revolutionsjahre weist kein einheitliches Bild auf. Sie reagierten auf das Phänomen der Revolution eher auf individuelle Art. Zahlreiche Protestanten nahmen an den revolutionären Versammlungen teil, aber es gab keine ‘protestantische Gruppe’.
Unter der Schreckensherrschaft hatte das Phänomen der Entchristianisierung (September 1793 bis Juli 1794) keine tiefe Wirkung auf die protestantische Welt, obgleich der reformierte Kultus fast überall aufgehoben war. Tatsächlich handelt es sich für die meisten Pastoren nur um eine vorübergehende Einstellung ihrer Tätigkeit. Nach dem Fall Robespierres am 27. Juli 1794 (9. Thermidor) erlebt man die Wiedereröffnung der Kirchen und die Verkündigung der Kultfreiheit.
Außerdem kam den Hugenotten das königliche Edikt vom 15. Dezember 1790 zugute, das allen, die aus Gründen der Religion ins Exil gingen, die französische Nationalität zuerkennt.