Die Monarchomachen Protestanten
In Frankreich sind die ersten Monarchomachen Protestanten :
- Der Jurist François Hotman veröffentlicht 1570 in Genf die Schrift Franco-Gallia (« Das französische Gallien »).
- Der Theologe Théodore de Bèze (Beza) veröffentlicht 1574 die Schrift De jure magistratuum (« Über das Recht der Obrigkeit »).
- Der Verfasser der Vindiciae contra Tyrannos (« Rechtliche Vorbehalte gegenüber den Gewaltherrschern », 1579) ist vermutlich Philippe Duplessis-Mornay.
Zu den Schriften der protestantischen Monarchomachen gehören darüber hinaus einige Abhandlungen, deren Verfasser unbekannt geblieben sind : Réveille-matin des François et de leurs voisins (« Weckruf an die Franzosen und ihre Nachbarn »), 1574 laut Titelblatt in Edinburgh (Schottland), wahrscheinlich aber in Basel gedruckt, oder Discours politiques des diverses puissances establies de Dieu au monde (« Politische Reden über verschiedene von Gott in der Welt eingesetzte Mächte », 1574).
Eigenheiten und Übereinstimmungen dieser Schriften
Sie gehen von der Souveränität des Volkes aus, das von der Versammlung der Generalstände vertreten wird. Die Ständeversammlung wählt den König und dessen Amtsträger (« Magistrate ») und kann diese auch wieder abwählen, sobald sie ihren Regierungsauftrag mißachten. Sie befindet über Krieg und Frieden und erläßt die Gesetze. Diese vertraglich gebundene Form der Monarchie ist ein Vorläufer der auf einem Grundgesetz beruhenden konstitutionellen Monarchie.
Der Gehorsam des Volkes ist an Bedingungen geknüpft : er ist nur dann gegeben, wenn der König seine Versprechungen hält. Mißachtet er diese, wird er zu einem Gewaltherrscher, gegen den der Widerstand gerechtfertigt ist.
Die katholischen Monarchomachen
Als Henri de Navarre 1584 zum ersten Thronfolger aufrückt, mäßigen die protestantischen Monarchomachen einige ihrer Forderungen, um den künftigen Henri IV. nicht zu stark zu belasten.
Ihre ursprünglichen Ideen werden von mehreren Vordenkern der (katholischen) Liga aufgegriffen. Sie finden sich wieder in der Schrift De justa Henrici tertii abdicatione (“Von der rechtlich zwingenden Abdankung Heinrichs III.”) des Priesters Jean Boucher, oder in der dem Bischof Guillaume Rose zugeschriebenen Abhandlung De justa reipublicae in reges impios authoritate (“Über die wahre Vormachtstellung der Republik unter gottverachtender Herrschaft”, 1590).
Diese Schriften unterscheiden sich von denjenigen der Protestanten dadurch, daß in ihnen die Unterscheidung zwischen religiöser und politischer Gewaltherrschaft verschwimmt : für ihre Verfasser sind geistliche und weltliche Macht untrennbar miteinander verbunden. Der Tyrannenmord wird von ihnen stärker befürwortet als von den protestantischen Monarchomachen.