Der Friedensvertrag von Saint-Germain (1570): Erfindung der Sicherheitsplätze
Im Jahr 1570 erhalten die Hugenotten zum ersten Mal sogenannte „Sicherheitsplätze“. Der Friedensvertrag von Saint-Germain, der den dritten Religionskrieg (1568-1570) beendet, teilt ihnen für zwei Jahre vier befestigte Städte zu: La Charité-sur-Loire, La Rochelle, Cognac und Montauban.
Bei dieser juristischen Erfindung, deren Status gesetzlich anerkannt wird, handelt es sich um ein Zugeständnis des Königs, um das Zusammenleben der Konfessionen zu sichern: Die Protestanten dürfen in Friedenszeiten einige militärische Festungen halten, die ihnen als Zufluchtsort dienen.
Die Edikte von Beaulieu (1576) und von Poitiers (1577)
Im Jahr 1576, am Ende des fünften Religionskrieges, nimmt das Edikt von Beaulieu die Einrichtung der Sicherheitsplätze[1] wieder auf. Den Protestanten werden acht befestigte Städte ohne zeitliche Beschränkung zugeteilt: Issoire, Périgueux, Serres, Nyons, Seyne, Beaucaire, Mas-Grenier (ehemals Mas-de-Verdun) und Aigues-Mortes.
Nach dem sechsten Religionskrieg gesteht das Edikt von Poitiers (1577) den Protestanten sieben Sicherheitsplätze für eine Dauer von sechs Jahren zu: La Réole, Serres, Nyons, Seyne, Mas-Grenier, Montpellier und Aigues-Mortes.
[1] Städte, die den Protestanten zugewiesen werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und ihnen als Garantie zu dienen. Am Ende des dritten Religionskieges teilt das Edikt von Saint-Germain ihnen im Jahr 1570 vier Städte zu: La Rochelle, Cognac, La Charité-sur Loire und Montauban.
Der Vertrag von Nérac (1579)
In der Friedenszeit nach dem sechsten Religionskrieg wird durch den Vertrag von Nérac das Edikt von Poitiers bestätigt. In dem Vertrag werden den Protestanten insgesamt vierzehn Sicherheitsplätze für eine Dauer von sechs oder sieben Monaten zugestanden. Die Hugenotten weigern sich jedoch am Ende dieser Frist, diese Plätze zurückzugeben: die Orte sind nicht mehr nur Rückzugsorte, sondern werden als bewaffnete Stützpunkte gegen die katholischen Streitkräfte genutzt.
Der Vertrag von Nérac wird im Vertrag von Fleix bestätigt, der den siebten Religionskrieg im November 1580 beendet.
Das Edikt von Nantes (1598)
Das Edikt von Nantes markiert 1598 das Ende des achten und letzten Religionskrieges. In einem geheimen zweiten Anhang erlaubt der König den Protestanten für acht Jahre alle Plätze, Städte und Schlösser zu behalten, die sie im Sommer 1597 besaßen. Die Protestanten verfügen nun also über 150 Rückzugsorte. Es handelt sich um die Blütezeit des Prinzips der Sicherheitsplätze: anscheinend war das Überlassen dieser Plätze eine Bedingung, das Edikt von Nantes und das friedliche Zusammenleben zu akzeptieren.
Im Folgenden können verschiedene Kategorien von Sicherheitsplätzen unterschieden werden, je nach Art und Weise, wie der Gouverneur ernannt wird, wie die Männer rekrutiert werden und wie die Mittel zur Finanzierung aufgetrieben werden.
- Die eigentlichen „Sicherheitsplätze“ sind Städte, in denen die Garnison vom König bezahlt wird. Der König ernennt auch den Gouverneur;
- „Places de mariage“ sind meist kleiner und sind Beigaben zu Sicherheitsplätzen;
- Die sogenannten „places particulières“ sind entweder Städte ohne königliche Garnison, die von einer Stadtverwaltung oder von bedeutenden Hugenotten verwaltet werden oder Orte und Schlösser, die von reformierten Adeligen regiert werden.
In der Mehrheit handet es sich bei den Sicherheitsplätzen um befestigte Städte oder Städte, die ein Schloss besitzen, wie Montauban, Nîmes, La Rochelle oder Saumur. Es können allerdings auch einzelne befestigte Häuser sein, die der Bevölkerung aus der Umgebung als Zufluchtsort dienen.
Die weitere Entwicklung der Sicherheitsplätze
1598 ist die Bewilligung der Sicherheitsplätze für acht Jahre vorgesehen. Auf Bitten der hugenottischen Partei, der die Lage noch nicht friedlich genug schien, um ihre eigene Militärgewalt aufgeben zu können, wird die Bewilligung durch Heinrich IV. und Louis XIII. bis 1620 regelmäßig erneuert.
Mit der Zeit, als die Religionskriege nicht mehr so gegenwärtig sind, ist das Bestehen der Sicherheitsplätze aber immer weniger gerechtfertigt. Dem König scheinen die Sicherheitsplätze nun immer mehr als „Staat im Staat“. Seine erstarkte Macht und die Rechtsprechung erlauben ihm schließlich die Entwaffnung seiner Untergebenen.