Die reformierten Kirchen
Im April 1802 erlässt der erste Konsul Napoleon Bonaparte das Gesetz des 18. Germinal des Jahres X (Organische Artikel), das die reformierten Kirchen anerkennt, sie aber auf Konsistorialkirchen (Églises consistoriales) von 6000 Protestanten begrenzt, die keine regionale oder nationale Organisation haben dürfen. Diese Kirchen werden vom Staat subventioniert und kontrolliert.
Das Gesetz von 1905 über die Trennung von Kirchen und Staat spricht sich nicht gegen eine Vereinigung von Kirchen aus. Ab 1906 gruppieren sich die reformierten Konsistorialkirchen. Dieser Zusammenschluss in drei unterschiedlichen Unionen resultiert aus der Trennung der liberalen und der orthodoxen Reformierten, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts vollzogen hatte.
Das Schema betrifft die reformierten Kirchen in Frankreich ausser im Elsass und in der Moselle
In der Tat wurde das Gesetz von 1905 in diesen Regionen nicht angewendet, da sie 1871 deutsch waren. Auch später, als diese Regionen wieder zu Frankreich gehörten (1918 und 1945) wurde dieses Gesetz dort nicht erlassen. Die Kirchen dieser Regionen sind auch heute noch durch ein Konkordat mit dem Staat verbunden.
1938 kommt es zu einer neuen Zusammensetzung der reformierten Kirchen. Nach fünfjährigen Diskussionen schliessen sich zusammen :
- Die Reformierte Kirche von Frankreich (l’Église réformée de France (ERF) während einer Versammlung in Lyon
- Die unabhängigen evangelisch reformierten Kirchen (Églises réformées évangéliques indépendantes (EREI), d.h. die Union der evangelisch reformierten Kirchen, die vorher nicht der ERF angehörten.