Die Sorge der Gemeinde um ihre Pfarrer
Auch wenn die französischen Protestanten im 19. Jahrhundert wieder über eine öffentliche Identität verfügten, hatten sie fehte ihnen nach so langen Prüfungen doch in weitem Maße Identitätsprobleme. Natürlich gab es ein Problem bezüglich der Örtlichkeiten für den Gottesdienst : es wurden viele protestantische Kirchen gebaut. Besonders aber gab es ein Pfarrerproblem. Man wollte genügend gut ausgebildete Pfarrer haben, die unter Bedingungen leben sollten, die ihre Amtsausübung erleichterten. Mit diesen Grundforderungen beschäftigten sich einige Versorgungswerke.
Eine der ersten Aufgaben war das Anwerben von Pfarrern. Einige Werke hatten das Ziel, parallel zu den staatlichen theologischen Fakultäten freie Fakultäten zu gründen (wie die von Montauban, die später staatlich wurde). Ebenso sollten vorbereitende theologische Schulen mit begrenzten Ansprüchen (kurze und gezielte Ausbildung für dringenden Bedarf , beispielsweise am Institut de Glay (1821) oderan der Ecole des Batignolles,1846 in Lille gegründet, 1847dann nach Paris verlagert) geschaffen werden.
Andere Einrichtungen verfolgten das Ziel, die Verbindungen unter den Pfarrern zu verstärken, weil es solche gab, die in abgelegenen Gemeinden ihr Amt ausüben mussten (Unions pastorales régionales, regionale Pfarrverbände, in den Cevennen, in der Ardèche und Normandie) und andere, die einer besonderen Glaubensgruppe angehörten (Association des pasteurs libéraux, Vereinigung liberaler Pfarrer, 1885 gegründet).
Wieder andere beschäftigten sich mit der Erleichterung der beruflichen Fortbildung der Pfarrer (Gesellschaften für Theologie entstanden vor allem im Gefolge der Fortschritte in der biblischen Exegese, d.h. zur Zeit der Modernisierungskrise der katholischen Kirche).
Zu Beginn der Dritten Republik wurde ein Förderverein für das Theologiestudium an der Fakultät von Paris (Association pour l’encouragement des études de théologie de Paris) ins Leben gerufen, welcher Stipendien für Studium und Studienreisen verteilte.
Schließlich beschäftigten sich viele mit den Lebensbedingungen der Pfarrer und ihrer Familien. Sie bildeten die vielen Vorsorgewerke.
Vorsorgewerke für Pfarrer
Aufgrund des Konkordats erhielten die protestantischen Pfarrer ihre Bezüge grundsätzlich vom Staat und kamen sogar in den Genuss einer Altersversorgung. Jedoch war diese öffentliche Bezahlung zu gering, weil das Amt der Pfarrers dem Amt des Priesters gleichgestellt war. Keineswegs wurde berücksichtigt, dass Pfarrer eine Familie zu versorgen hatten und dass ihnen nur wenig Pfarrhäuser zu Verfügung standen. Man musste also Lösungen finden, die Gehälter zu ergänzen und in dringenden Fällen für Wohnungen sorgen (z.B. Oeuvre des Presbytères du Poitou).
Übrigens wurden die Konkordatsbedingungen nicht immer gutgeheißen. Es entstanden viele vom Staat unabhängige Kirchen, die für sich selbst sorgen mussten.
Eines der schwierigen Probleme war die Altersversorgung der Pfarrer. In der Tat war das staatliche Ruhegeld so gering, dass viele Pfarrer ihre berufliche Tätigkeit bis über die vernünftige Grenze hinaus verlängerten. Aus diesem Grunde wurden verschiedene Vereine gegründet, die diese Probleme lösen sollten. Sie sollten Eigenkapital, Spenden und besonders Schenkungen sammeln und verwalten. Tatsächlich aber konnten im Zweiten Kaiserreich Solidaritätsprobleme innerhalb der wachsenden Glaubensgemeinschaft mit Hilfe von protestantischen Bankiers und bedeutenden Protestanten in der Verwaltung betrieblich in Angriff genommen werden.
Es entstanden etliche Pensionskassen (für Pfarrer der reformierten und lutherischen Kirche). Die Pfarrerswitwen wurden auch versorgt, jedoch eher auf lokaler und regionaler
als auf nationaler Ebene (Verein der protestantischen Witwen usw.)
Ihre Gründung 1863 als Zusatzkasse ist der Initiative des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der EisenbahnPLM, Dassier, zu verdanken. Neben der Verheißung einer bedeutenden Schenkung achtete dieser auf das nützlichste verwaltungsmäßige Vorgehen. Er schuf einen soliden Verwaltungsrat (,an dem die Familien Vernes, Mallet und Hottinger beteiligt waren), ließ die Satzungen der Kasse vom Staatsrat anerkennen und versicherte sich der Zusammenarbeit der Depositen- und Hinterlegungskasse für die bankgeschäftliche Verwaltung des Vermögens.