Dieses von Heinrich IV. durchgesetzte Edikt hat den inneren Frieden und die Wiederherstellung des Vertrauens zum unmittelbaren Ziel. Sein anerkanntes Ziel bleibt die religiöse Einheit des Königreiches. Im Vorwort wünscht der König, dass die „Stiftung eines guten Friedens“ seinen Untertanen der vorgeblich reformierten Religion.P.F.H
erlaubt, zur „wahren Religion“, nämlich seiner, der „katholisch-apostolisch-römischen Religion“ zurückzukehren.
Die Dokumente des Edikts enthalten vier verschiedene Texte:
- ein erster Erlass verspricht eine jährliche Unterstützung von 45.000 Talern für die notwendigen Ausgaben der protestantischen Religionsausübung und vor allem eine Bezahlung der „Prediger“ (Pastoren);
- das eigentliche Edikt, das 92 Artikel umfasst, ist „dauerhaft und unwiderruflich“, was bedeutet, dass es nur durch ein neues Edikt verändert werden kann;
- ein zweiter Erlass sichert den Protestanten 150 Zufluchtsorte zu, die für acht Jahre gewährt werden, davon 51 Sicherheitsplätze, deren Garnisonen von Protestanten gehalten werden;
- und weitere 56 Artikel, von „geheimer oder besonderer Art“, die weniger wichtig sind und örtliche Besonderheiten regeln.
Einige Anordnungen des Edikts von Nantes begünstigen die Katholiken: die Messe wird überall wieder eingeführt, auch im Béarn. In den meisten Städten sind nur katholische Gottesdienste erlaubt. Alle Gebäude, die den Katholiken gehörten, werden zurückgegeben.
Die Priester der Gemeinden nehmen den Zehnten von den Protestanten nach alter Gewohnheit.
Andere begünstigen die Protestanten: das Zugeständnis der Gewissensfreiheit, die Anerkennung der synodalen Verwaltung, die Gleichheit im Erziehungswesen, die vollkommene Gleichheit im Zugang zu allen Amtswürden und öffentlichen Ämtern.
Die protestantische Religionsausübung ist begrenzt. Sie ist nur an bestimmten Orten erlaubt. Wo sie nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist sie verboten, besonders am Hof, in Paris und innerhalb von fünf Meilen um die Hauptstadt herum, sowie in der Armee. Das Edikt enthält allgemeine Anordnungen: eine Generalamnestie (außer in „abscheulichen Fällen“), das Verbot von Unruhen, Provokationen, Aufwiegelung des Volkes, die Gleichheit vor dem Gesetz und der Justiz, die Freiheit der Abschwörung, das heißt die Möglichkeit, die Religion zu wechseln, die Garantie der Rechtsprechung Dank gemischter Kammern, das Recht auf Rückkehr der Emigranten und ihrer Kinder.
Die Eintragung des Edikts wird von den Parlamenten vorgenommen. Einige sind eindeutig dagegen. Heinrich IV. muss sie dem Pariser Parlament aufzwingen, das Parlament von Rouen wird elf Jahre mit der Ratifizierung des Edikts warten.